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FAQ

15.06.
Donnerstag Einlass ab 18 Uhr

16.06.
Freitag Einlass ab 12 Uhr

17.06.
Samstag Einlass ab 11 Uhr

Donnerstag (15.06) ab 12:00 Uhr
bis
Sonntag (18.06) bis 12:00 Uhr

Folgt in Kürze

Wenn ihr euch zu irgendeinem Zeitpunkt unsicher fühlen solltet, sprecht bitte unser Personal von der Tageskasse, am VonTiling Merch-Stand oder das Barpersonal an der Taverne an oder wendet euch an unsere Security sowie die Sanitäter. Wir bieten euch jederzeit die Möglichkeit ungestört über Vorfälle jeglicher Art mit uns zu kommunizieren. Das Sternenklang Festival soll ein sicherer Ort sein. #sicherheitbeimfestival

Der Parkplatz P1 ist direkt am Campinggelände.

Der Parkplatz P2 steht für große Campingmobile, die aus logistischen Gründen nicht auf P1 erlaubt sind, Tagesgäste und als Ausweichparkplatz am Fuße des Burgberges zur Verfügung.
Hier sind auch die Duschen zu finden.

Wir verlangen keine Müllgebühren und bitten euch, das Schlachtfeld sauber zu verlassen und eure Müllbeutel bei der Müllabgabe zurück zu geben.

Das Erste Hilfe Zentrum befindet sich neben der Einlassschleuse zum Campinggelände. Das DRK ist zusätzlich mit mobilen Trupps auf dem Campinggelände unterwegs.

Der Standort ist auf dem Festivalplan eingezeichnet.

Mit dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Gast einverstanden damit, dass von ihm Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die einer späteren Veröffentlichung dienen.

Wir sind stets bestrebt, den Service für unsere Festivalbesucher mit Behinderung zu verbessern und ihnen das Festival so angenehm und vor allem barrierefrei wie möglich zu gestalten!

Schwerbehinderte Besucher mit einem G (erhebliche Gehbehinderung), AG (außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Notwendigkeit ständiger Begleitung), H (Hilflosigkeit) oder BL (Blindheit) im Ausweis bekommen für eine Begleitperson ein kostenloses Freiticket an der Abendkasse. Wichtig ist, dass der behinderte Besucher über eine gültige Eintrittskarte, sowie den entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkzeichen verfügt.

Auf dem Veranstaltungsgelände befinden sich Stände, wo ihr nach Lust und Laune die unterschiedlichsten Güter erwerben könnt.

Fundsachen können an der ABENDKASSE abgegeben werden. Nach dem Festival werden wir diese Gegenstände der Gemeinde übergeben, wo sie abgeholt werden können.

Es wird einige Stände geben, an denen diverse Speisen wie Steak- und Bratwurstsemmeln, aber auch vegetarische Kost zu erschwinglichen Preisen angeboten werden.

Neben den üblichen Getränken wie Bier, Wasser und Softdrinks, gibt es auch Met und Spirituosen.

Kinder bis einschließlich 12 Jahren kommen kostenfrei auf das Gelände.

Bitte denkt an entsprechenden Lärmschutz für eure Kinder, da wir das nicht vor Ort anbieten.

 

Auch wir halten uns an das Jugendschutzgesetz. Daher gelten bei uns folgende Bestimmungen:

Kinder unter 8 Jahren haben -auch in Begleitung von personensorgeberechtigen Personen (i.d.R. die Eltern)- kostenfreien Zutritt zu unserer Veranstaltung bis 20:00 Uhr.

Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 haben ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person keinen Zutritt zur Veranstaltung.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung längstens bis 24.00 Uhr besuchen. Danach müssen sie das Gelände verlassen, außer sie befinden sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholausschank § 9 JuSchG dürfen und werden wir an Kinder keine alkoholischen Getränke ausschenken. An Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen wir nur Getränke mit geringem Alkoholgehalt – also Bier, Radler – ausschenken.

Der Zutritt zur Bar ist Kindern und Jugendlichen generell untersagt, auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

Der Ausschank von Bier, Wein und Sekt an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist lediglich im Beisein eines Personensorgeberechtigten erlaubt (§ 9 Abs. 2 JuSchG.). Ausschank also nur im Beisein von Eltern, eine erziehungsbeauftragte Person genügt nicht!

Waffen, Feuerwerkskörper, Artikel aus Glas und offenes Feuer, auch Fackeln sind streng verboten! Gleiches gilt natürlich für Schuss- und sonstige Waffen.

Der Handel jeder Art ist ohne Autorisierung auf dem gesamten Gelände verboten.

Jedem Besucher ist es gestattet, 0,5 Liter Wasser in einem Tetrapak auf das Festivalgelände zu bringen.

Hörner müssen vor Betreten der Burg geleert werden.

Verboten sind:

Alkoholische Getränke, Plastikbehälter, Glasflaschen, Getränkedosen, über 0,5 Liter an nichtalkoholischen Getränken im Tetrapak, pyrotechnisches Gerät, Waffen, Fackeln, Nietengürtel und Armbänder mit Killer- oder Spitznieten, Spiegelreflex- und Digitalspiegelreflexkameras.

Erlaubt sind:

Decken, Handtücher, Kissen, kleine und Einwegkameras, digitale Pocketkameras. Ebenso medizinische Geh- und Sitzhilfen für Festivalbesucher mit entsprechenden körperlichen Einschränkungen – Behindertenausweis erforderlich.

Unsere Securities sind alle mit Nummern gekennzeichnet. Solltet ihr unfreundlich behandelt werden bzw. sollte sich einer daneben benehmen, bitten wir euch, dies umgehend unter Nennung der entsprechenden Nummer unseren Leuten im Büro oder am Infostand mitzuteilen. Diese werden eure Beschwerden umgehend weiterleiten. Wir werden dann die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

Generell gilt aber, dass den Ordnungskräften absolut Folge zu leisten ist.

Das Verteilen/Hängen von Flyern/Postern, usw. ist auf dem kompletten Festivalgelände verboten. Zuwiderhandlungen werden mit 100,- € Reinigungspauschale in Rechnung gestellt.

Das Sternenklang Festival distanziert sich aufs Schärfste von jeglichem politischen, ideologischen und religiösen Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus/Neonazismus. Verfassungsfeindliche Gesten und das Tragen von verfassungsfeindlichen Symbolen werden ohne Vorwarnung geahndet und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung und Platzverweis.

Darüber hinaus wird Trägern von T-Shirts von Bands, die dem NSBM und/oder Rechtsrock zugeordnet werden können, der Einlass zur Veranstaltung verwehrt.

Unsere Security wird im Vorfeld geschult und durch Szenekenner unterstützt. Trotzdem kann es vorkommen, dass ihr manche Dinge entgehen. Hier appellieren wir an eure eigene Courage und fordern euch auf die Security auf das Fehlverhalten anderer hinzuweisen.

Das Tragen von demobilisierten Waffen zu künstlerischen Zwecken ist auf dem Campinggelände und dem Planhof mit Hinweis auf die eigene Haftung geduldet. Scharfe Klingen sind auch dort untersagt. In den Zuschauerbereich der Freilichtbühne dürfen keine Waffen jedweder Art mitgeführt werden.